Tipp24: Unser legales Gewinnspiel zu Cornehls 21-Mio-Euro-Patzer
Posted by tipp24blog - 06.11.2009
Teurer Einstand als Alleinvorstand: das „Sicherungsgeschäft“ von EUR 21,7 Mio. für den Jackpot vom 23.9.2009 greift nicht. Nach einem Bericht der FTD vom 3.11.2009 lehnt der Rückversicherer eine Regulierung des Schadens wegen illegalen Glücksspiels ab. Zitat:
Das offensichtlichste juristische Problem dürfe sein, dass es sich bei der Veranstaltung von MyLotto24 um eine Umgehung des deutschen Internetlottoverbots handeln könnte. Das könnte für Munich Re ein Grund sein, die Legalität des Risikos anzuzweifeln. Aber eigentlich wusste der Konzern das schon vorher.
What a surprise. Nicht nur die Münchner „wußten das vorher“. Auch Cornehl wußte, daß er Spieleinsätze illegal aus Deutschland abschöpft und daß er mit einem Bein im Gefängnis steht. In dieser Situation noch eine „Berufsunfähigkeitsversicherung“ mit einer deutschen Versicherung abzuschließen, ist etwas naiv. Die angebliche Werthaltigkeit dieser Police dann noch vor Zahlungseingang öffentlich hinauszuposaunen, ist schlicht debil.
Die am 24.9.2009 ausgegebene und am 2.11.2009 zurückgenommene Gewinnwarnung dürfte in Kürze in dreifacher Höhe neu aufgelegt werden. Eine weitere Innovation im SDAX.
Senden Sie Ihren Tipp gern auch an tipp24blog@ymail.com. Unter allen Einsendern wird ein Dauer-Tippschein des Deutschen Lottoblocks verlost. Originelle Begründungen und die des Gewinners werden anonym veröffentlicht.
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