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Chronologie eines "Game Over" mit dreijähriger Ansage

Tipp24: EuGH urteilt zum dritten Mal gegen privates Internet-Glücksspiel (Vorstand Hans Cornehl)

Posted by tipp24blog - 14.07.2010

Same procedure as last year. Der EuGH hat am 8.7.2010 das schwedische Verbot von privaten Internet-Glücksspielangeboten bestätigt. In den Sachen Sjöberg und Gerdin gegen Schweden  (Az. C447/08 und C448/08) hat der EuGH die bisherige europäische Rechtslage zum dritten Mal bestätigt.

Im Urteil heißt es wörtlich:

Art. 49 EG (die Dienstleistungsfreiheit, Anm. d.Verf.) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die an die Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerichtete Werbung für Glücksspiele verbietet, die von privaten Anbietern in anderen Mitgliedstaaten zu Erwerbszwecken veranstaltet werden.“

Auf deutsch: die zwischen den Regierungen im EG-Vertrag vereinbarte Dienstleistungsfreiheit steht einem Glücksspielverbot durch einzelne Regierungen nicht entgegen. It’s as simple as that.

Zuvor hatte der EuGH bereits im September 2009 und im November 2003 entschieden, daß gesetzliche Einschränkungen der Mitgliedstaaten höherrangig sind als die Dienstleistungsfreiheit von Glücksspiel-Anbietern.

Warum der Vorstand eines Hamburger Anbieters nicht aufhören kann, auf „höherrangiges europäisches Recht“ zu verweisen, wird sich wohl erst durch ein medizinisches Gutachten klären lassen.

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