Das Verwaltungsgericht Oldenburg kommt in der Entscheidung 12 B 2474/10 vom 4.11. 2010 zum gleichen Ergebnis wie zuvor das Verwaltungsgericht Braunschweig. In der Entscheidung heißt es:
„Das staatliche Sportwettenmonopol verstösst weder gegen Verfassungs- noch gegen Gemeinschaftsrecht….
Die vom Antragsteller genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 (Rechtssache Markus Stoß u.a., a.a.O. und – C – 46/08 -, Rechtssache Carmen Media Group Ltd.) stehen dieser Rechtsprechung nicht entgegen.“
Einfacher kann man es nicht ausdrücken.